Hochschulen mit Studiengängen nach § 8a Wirtschaftsprüferordnung (WPO)
Die Anerkennung von viersemestrigen Masterstudiengängen als zur Ausbildung von Wirtschaftsprüfer:innen besonders geeignet. Absolvent:innen dieser Studiengänge können das WP-Examen in verkürzter Form, verkürzt um die Prüfungsgebiete "Angewandte BWL, VWL" und "Wirtschaftsrecht", ablegen.
Der Auszug aus der Wirtschaftsprüferordnung definiert die Anerkennung nach § 8a wie folgt:
"(1) Hochschulausbildungsgänge,
- die alle Wissensgebiete nach § 4 der Wirtschaftsprüferprüfungsverordnung umfassen,
- die mit einer Hochschulprüfung oder einer staatlichen Prüfung abschließen und
- in denen Prüfungen einzelner Wissensgebiete, für die ein Leistungsnachweis ausgestellt wird, in Inhalt, Form und Umfang einer Prüfung im Wirtschaftsprüfungsexamen entsprechen,
können auf Antrag der Hochschule von der in der Rechtsverordnung nach Absatz 3 bestimmten Stelle als zur Ausbildung von Berufsangehörigen besonders geeignet anerkannt werden.
(2) Leistungsnachweise, die in Prüfungen nach Absatz 1 Nr. 3 erbracht wurden, ersetzen die entsprechenden Prüfungen im Wirtschaftsprüfungsexamen. Die Leistungsnachweise sind der Prüfungsstelle vorzulegen."
Studiengänge nach § 8a Wirtschaftsprüferordnung
Weitere Studiengänge nach § 8a Wirtschaftsprüferordnung
- Frankfurt School of Finance & Management/Hochschule Mainz
"Master in Auditing" - Universität Mannheim/Mannheim Business School gGmbH
"Mannheim Master of Accounting & Taxation"