Berufsbild Wirtschaftsprüfer:in

Der Wirtschaftsprüferberuf gehört zum Katalog der sog. freien Berufe. Als Wirtschaftsprüfer:in (WP) tätig werden darf nur, wer als solche:r öffentlich bestellt wurde. Dafür ist eine persönliche und fachliche Eignung nachzuweisen, die in einem Zulassungsverfahren und einem anspruchsvollem staatlichen Examen festgestellt wird. Nur WP dürfen gesetzliche Abschlussprüfungen durchführen. Die Fähigkeiten und Kenntnisse, über die ein:e WP für diese Vorbehaltsaufgabe verfügt, bieten beste Voraussetzungen dafür, auch zahlreiche weitere, anspruchsvolle Dienstleistungen anzubieten, seien sie prüferischer oder beratender Art. Auftraggeber profitieren regelmäßig von der Vielfalt methodischer und fachlicher Kenntnisse, die Wirtschaftsprüfer:innen aus ihrer Tätigkeit als Abschlussprüfer:in mitbringen, aus ihren Erfahrungen mit unterschiedlichen Geschäftsmodellen und Branchen, der Vertrautheit mit innovativen Technologien sowie nicht zuletzt vom besonderen Vertrauen, das der Abschlussprüfung entgegengebracht wird.

Zum Leistungsangebot der WP gehören im Wesentlichen folgende Arbeitsgebiete (mit Möglichkeit zur individuellen Schwerpunktsetzung):

  • Abschlussprüfung
  • andere betriebswirtschaftliche Prüfungsleistungen (Assurance-Leistungen)
  • (Outsourcing-)Dienstleistungen
  • Beratungsleistungen
  • Steuerberatung
  • Branchenbezogene Dienstleistungen


Abschlussprüfung

Nach § 2 Abs. 1 der Wirtschaftsprüferordnung (WPO) haben Wirtschaftsprüfer:innen die berufliche Aufgabe, betriebswirtschaftliche Prüfungen, insbesondere solche von (gesetzlich vorgeschriebenen) Jahresabschlüssen wirtschaftlicher Unternehmen,  durchzuführen und Bestätigungsvermerke über die Vornahme und das Ergebnis solcher Prüfungen zu erteilen. Eine gesetzliche Prüfungspflicht kann sowohl durch Bundes- als auch durch Landesgesetze begründet werden und betrifft Unternehmen unterschiedlichster Rechtsformen, Größe und Branchen (z. B. Banken und Versicherungen). Neben den gesetzlich vorgeschriebenen Jahresabschlussprüfungen umfasst der Tätigkeitsbereich des WP auch die freiwillige Prüfung von Jahresabschlüssen.

Assurance-Leistungen

Unter Assurance-Leistungen werden Leistungen verstanden, bei denen Wirtschaftsprüfer:innen auf Grundlage eines Soll-Ist-Vergleichs ein Urteil (bspw. in Form einer Bescheinigung) abgeben, um das Vertrauen der vorgesehenen Nutzer:innen in eine von Unternehmen gegebene Sachverhaltsinformation zu erhöhen. Assurance-Leistungen können sich – wie die Abschlussprüfung – auf die externe Rechnungslegung des Unternehmens beziehen (z. B. prüferische Durchsicht bzw. Review von Quartals- oder Halbjahresabschlüssen). Im Unterschied zur Abschlussprüfung wird das Urteil mit einem anderen Sicherheitsgrad getroffen. Assurance-Leistungen können aber auch zu Finanzinformationen außerhalb der periodischen Rechnungslegung (z. B. im Zusammenhang mit Börsentransaktionen) erfolgen. Sie können sich sogar auf andere Gegenstände als Finanzinformationen beziehen, etwa auf die Prüfung von sog. Compliance Management-Systemen (CMS), auf die Beurteilung des internen Kontrollsystems oder auf die Prüfung von Software hinsichtlich der Einhaltung bestimmter funktionaler und technischer Anforderungen. Gemeinsam ist diesen Leistungen, dass sie in aller Regel Know-how und Kompetenz in Gestalt fundierter  Rechnungslegungsexpertise oder Kenntnissen über die prüferische Methodologie und den Einsatz prüferischer Werkzeuge erfordern.

Outsourcing-Dienstleistungen

Eine mögliche Form der Auslagerung von Unternehmenstätigkeiten – insbesondere im Kreis kleinerer und mittlerer Unternehmen – ist die Beauftragung eines oder einer WP mit der Abschlusserstellung. Darüber hinaus gibt es ein breites Spektrum unterschiedlicher Funktionen, in denen WP tätig werden können: Etwa durch Unterstützung beim Berichtswesen, im Zahlungsverkehr, bei der Lohn- und Gehaltsabrechnung, bei der internen Revision oder durch die (zeitweise) Übernahme von Managementaufgaben. Vor dem Hintergrund der steigenden Bedeutung des Datenschutzes und der hiermit verbundenen Ausweitung von Unternehmenspflichten wird dem oder der WP auch vermehrt die Aufgabe des Datenschutzbeauftragten übertragen.

Beratungsleistungen

Methodenkompetenz, breite Ausbildung und Erfahrungen aus Prüfungstätigkeiten einschließlich langjähriger Kenntnisse des Unternehmens bzw. der Branche machen WP zu geeigneten Berater:innen bei der Lösung einer Vielzahl von betriebswirtschaftlichen Fragen strategischer und operativer Art. Wichtige Kategorien von Beratungsleistungen sind beispielsweise

  • Transaktionsberatung,
  • Unternehmensbewertung,
  • Restrukturierungs- und Sanierungsberatung,
  • Forensic/Fraud-Untersuchungen sowie
  • IT-Beratung

Anlass für Beratungsleistungen im Zusammenhang mit Unternehmenstransaktionen sind in der Regel Unternehmens- bzw. Beteiligungskäufe, Fusionen oder Börsengänge. Der oder die WP kann von der Vorbereitung über die Umsetzung bis zur Nachbereitung einzelne oder alle Prozessschritte begleiten. Daneben gibt es diverse weitere Anlässe für die Bewertung von Unternehmen oder Unternehmensteilen, bspw. bei Vermögens- bzw. Erbauseinandersetzungen.

Wenn Krisen nicht erkannt werden, kann das für ein Unternehmen lebensbedrohend sein. Transparenz ist für Management und Kapitalgeber wichtig, um eine fundierte Risikoabschätzung vornehmen und eine Entscheidung über weitere Maßnahmen treffen zu können. Zudem birgt das Nichterkennen von Insolvenzeröffnungsgründen für die gesetzlichen Vertreter empfindliche haftungs- und strafrechtliche Risiken. Auch hier ist die Kompetenz der WP gefragt. WP können dabei helfen, Wirtschaftskriminalität in Form von Betrug, Geldwäsche, Korruption, Unterschlagung oder andere Formen von Vermögensschädigungen aufzudecken. Bei entsprechenden Verdachtsfällen können mit forensischen Methoden durchzuführende Unterschlagungsprüfungen beauftragt werden. Ebenfalls können WP Empfehlungen zum Schutz vor Wirtschaftskriminalität entwickeln.

Verlässliche Daten sind wichtige Grundlagen für unternehmerische Entscheidungen. Die von WP angebotenen Dienstleitungen haben oft IT-gestützte Geschäftsprozesse, IT-Systeme oder Datenmodelle zum Gegenstand. Typische Fragen der Beratung betreffen die IT-Sicherheit, den Datenschutz, die IT-Abhängigkeit und IT-Verfügbarkeit (Business Continuity Management) oder die Prozesseffizienz.

Steuerberatung

Nach § 2 Abs. 2 der WPO dürfen Wirtschaftsprüfer:innen ihre Auftraggeber in steuerlichen Angelegenheiten beraten und vertreten. In der Praxis gehört die Steuerberatung zu den Kernbereichen der Tätigkeit der Wirtschaftsprüfer:innen. Steuergestalterische Aspekte sind bei fast allen unternehmerischen Entscheidungen zu beachten, häufig bestimmen sie deren Vorteilhaftigkeit. Die komplexe Steuergesetzgebung bedingt ein umfassendes Wissen sowie rechtliche und betriebswirtschaftliche Expertise. Dies gilt bspw. bei Unternehmensgründungen, Unternehmenserwerben, Nachfolgeregelungen und zahlreichen weiteren Investitionsentscheidungen. Daneben gehört die laufende Steuerberatung inkl. Erstellung der erforderlichen Steuererklärungen zu den Standardleistungen.

Branchenbezogene Dienstleistungen

Neben der Art der Dienstleistung ist das Angebot von WP häufig durch besondere Branchenschwerpunkte gekennzeichnet. Beobachtbar sind vor allem folgende Schwerpunkte:

  • Transport- und Automobilindustrie
  • Chemie und Pharmaindustrie
  • Handel und Konsumgüter
  • Financial Services (Banken und Versicherungen)
  • Energiesektor
  • Öffentlicher Sektor
  • Stiftungen
  • Krankenhäuser
  • Immobilien

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